Verbot von Einwegprodukten aus Plastik ab Juli 2021

Die Tage von Einwegprodukten wie Bestecken, Tellern, Trinkhalmen und Rührstäbchen aus Plastik sind gezählt. Die Bundesregierung hat eine Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoff-Produkten auf den Weg gebracht, das ab dem 3. Juli 2021 europaweit gilt. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor dürfen künftig nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten werden zudem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber nicht weiter abbaut. Bestimmte Plastikprodukte, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt, werden verboten.

 

Für Kinobetreiber bedeutet dies, dass sie künftig alle Einwegprodukte aus Plastik von der Concession-Theke verbannen müssen. Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen bleibt zulässig, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden. In vielen Fällen lassen sich die Einwegkunststoffprodukte durch umweltfreundlichere Mehrweglösungen ersetzen. Dazu gehören beispielsweise wiederverwendbare Getränkebecher aus Kunststoff, Porzellan oder Glas. Auch für Strohhalme gibt es verschiedene Alternativlösungen wie Trinkhalme aus Glas, Metall, Papier oder echtem Stroh.

 

Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen. Vor allem Mehrweg ist aus Umweltsicht das Mittel der Wahl. Denn wir müssen weg kommen von der Wegwerfkultur. Svenja Schulze, Bundesumweltministerin

 

Im Kinobetrieb ist mit der Vermeidung von Einwegprodukten die Anforderung verbunden, nicht nur entsprechende Spülmaschinen- und Spülstraßen vorzuhalten, sondern auch die Arbeitsabläufe entsprechend umstellen zu müssen. Dies wird beispielsweise bereits erfolgreich von der Kinopolis-Gruppe im Dolby Cinema im Mathäser in München und der Premium Entertainment GmbH in den Astor Luxus-Kinos umgesetzt.

 

Beim Kaffeeausschank im Kino setzen Häuser wie das Central Theater in Ludwigsburg und das Cinecittà in Nürnberg auf das ReCup-System, für das leichte, bruchsichere und geschmacksneutrale Becher aus Polypropylen (PP) verwendet werden. Zahlreiche größere Kinobetriebe verwenden zum Ausschank von Softdrinks wegwerfbare Pappbecher, die aus Verbundstoffen bestehen und sich nicht einfach recyceln lassen. Da sich die Papierfasern nur schwer von der Kunsttstoffbeschichtung ablösen lässt, können die Pappbecher nur der thermischen Verwertung zugeführt und in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt werden. Der Einsatz von Pappbechern- und schachteln ist weiterhin erlaubt. Nachoschalen aus Styropor oder Einwegkunststoff dürfen hingegen künftig nicht mehr in den Handel gebracht werden.